Die von Frauenwettbewerben ausgeschlossene Transgender-Sprinterin Halba Diouf legt Berufung gegen die Gerichtsentscheidung ein. Sie setzt ihren Kampf gegen den französischen Leichtathletikverband (FFA) fort, der Ende Januar 2026 vom Vorwurf der Diskriminierung freigesprochen wurde.
Halba Diouf trotzt dem Sportausschluss
Am 28. Januar 2026 sprach das Pariser Strafgericht den französischen Leichtathletikverband (FFA) frei, der von Halba Diouf wegen „Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität“ und „psychischer Belästigung“ verklagt worden war. Die 23-jährige Sprinterin, Spezialistin für die 60 und 200 Meter, war seit 2023 von regionalen und nationalen Frauenwettbewerben ausgeschlossen und durfte trotz ihrer Qualifikationsleistungen nur noch auf Departementsebene antreten. Laut Le Monde prangerte ihr Anwalt Jean Boudot eine „Rechtsverweigerung“ und eine „absurde Entscheidung“ an und kündigte Berufung beim Pariser Berufungsgericht an. Der französische Leichtathletikverband (FFA) bestätigte, seine Position zu verteidigen.
Konflikt zwischen internationalen Regeln und französischem Recht
Der französische Leichtathletikverband (FFA) wendet die Bestimmungen von World Athletics strikt an, die Athletinnen mit Y-Chromosom aus Gründen der Fairness von den Frauenkategorien ausschließen und dies mit einem „männlichen Vorteil in der Pubertät“ begründen. Halba Dioufs Anwalt weist auf einen Widerspruch hin: Die vom Weltverband geforderten Gentests sind in Frankreich verboten, und World Athletics verbietet nationale Wettkämpfe nicht explizit. Halba Diouf, die sich seit 2021 aufgrund niedriger Testosteronwerte in der Transition befindet, akzeptiert den wissenschaftlich begründeten Ausschluss, wehrt sich aber gegen Stereotype und Vorurteile.
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Ein persönlicher und gesellschaftlicher Kampf
Halba Diouf, eine Studentin der Strafrechtswissenschaften, beschreibt einen von Hindernissen geprägten Weg: eine angespannte Anhörung am 17. Dezember 2025, die von der Verteidigung als „realistisch“, von ihrem Anwalt jedoch als „schlimmer denn je“ eingestuft wurde. Sie war bei der Urteilsverkündung abwesend und äußerte sich „immens enttäuscht“, gab aber nicht auf – nicht als Aktivistin, sondern für echte Gleichberechtigung. Bis heute (24. Februar 2026) wurden keine neuen Entwicklungen im Berufungsverfahren gemeldet; der Fall verdeutlicht die Spannungen zwischen internationalem Sport und dem französischen Schutz der Rechte von Transgender-Personen.
Die im Senegal geborene und als Kind nach Frankreich gekommene Halba Diouf dominiert die Rangliste ihres Departements und peilt die französischen Hallenmeisterschaften Ende Februar 2026 an, an denen sie trotz ihres Ausschlusses teilnehmen möchte. Ihr Fall verdeutlicht eine globale Debatte: Der Leichtathletik-Weltverband hat seine Regeln seit 2023 verschärft und schließt „postpubertäre männliche Transgender-Personen“ aus, während andere Sportarten wie Schwimmen und Radfahren entweder nachziehen oder sich weigern. Solange es keine einhelligen wissenschaftlichen Studien zu den verbleibenden Vorteilen gibt, könnten rechtliche Schritte die französische und europäische Politik im Bereich des inklusiven Sports beeinflussen.
