Am 5. Januar 2026 verurteilte ein Pariser Gericht acht Cybermobber, die Brigitte Macron ins Visier genommen hatten, zu Bewährungsstrafen zwischen vier und acht Monaten sowie zu Haftstrafen zwischen einem und sechs Monaten. Die Urteile bezogen sich auf die Online-Verbreitung von Beleidigungen und hasserfüllten Gerüchten über das Geschlecht und das Privatleben der Ehefrau des französischen Präsidenten Emmanuel Macron.
Angriffe, die auf Geschlecht und Intimität abzielen
Der vorsitzende Richter Thierry Donnard betonte laut Le Monde die „böswillige Absicht“ der „böswilligen, erniedrigenden und beleidigenden“ Äußerungen. Diese Angriffe sind Teil einer massiven Desinformationswelle über Emmanuel und Brigitte Macron, darunter das unbegründete Gerücht, sie sei transgender.
Tiefgreifende Auswirkungen auf die Familie
Brigitte Macron, die der Anhörung fernblieb, erstattete Ende August 2024 Anzeige, nachdem das Gerücht einen „sehr starken Einfluss“ auf ihr Umfeld gehabt hatte. Sie berichtete den Ermittlern, dass ihre Enkelkinder mitbekommen hätten, wie Mitschüler sagten, ihre Großmutter sei ein Mann gewesen, und verdeutlichte damit die persönlichen Folgen dieser Online-Belästigung.
Eine entschiedene rechtliche Reaktion in Frankreich und den Vereinigten Staaten
Dieses Urteil markiert einen Schritt in der juristischen Reaktion des Präsidentenpaares, das sowohl in Frankreich als auch in den Vereinigten Staaten rechtliche Schritte gegen die Hauptverbreiter dieser Gerüchte eingeleitet hat. Die verhängten Strafen verdeutlichen die Schwere des Cybermobbings gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, insbesondere wenn deren Privatsphäre und Familie betroffen sind.
Ein starkes Signal gegen Online-Gerüchte
Diese Verurteilungen erfolgen inmitten eines Anstiegs von Hassrede im Internet, verstärkt durch die Anonymität sozialer Medien. Mit der Verurteilung von acht Angeklagten hat die französische Justiz einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen Cybermobbing gesetzt und bekräftigt, dass Verleumdung und die Verbreitung bösartiger Gerüchte schwere strafrechtliche Konsequenzen haben.
Dieser Präzedenzfall könnte andere Sender abschrecken und den Schutz von Opfern von Online-Gewalt stärken. Es bleibt abzuwarten, ob diese rechtliche Strenge auf Fälle mit Bezug zu Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens oder Politikern beschränkt bleibt oder ob sie mit derselben Konsequenz auch auf Belästigungen von Privatpersonen – also Menschen abseits der Öffentlichkeit – angewendet wird, deren Stimmen und Leid noch immer viel zu oft ungehört bleiben.
Dieses Urteil stellt einen ersten juristischen Erfolg für Brigitte Macron dar und markiert einen Wendepunkt im Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vor Online-Gewalt. Indem die französische Justiz der schädlichen Anonymität sozialer Medien klare Grenzen setzt, ebnet sie den Weg für mehr Verantwortung der Internetnutzer und schützt so nicht nur Prominente, sondern auch alltägliche Opfer von Online-Belästigung.
